Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit Papier Karl - Verpackungswerk Bayern für individuelle Verpackungslösungen.
Papier Karl GmbH & Co. KG ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt den Webauftritt unter papierkarl.de.
Die Website ist vollständig mit der EU-Richtlinie 2102 vereinbar, mit Ausnahme nachfolgender Inhalte:
Nicht barrierefreie Inhalte
Einzelne Inhalte auf dieser Website sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Konkret betrifft dies folgende Punkte:
- Kontraste: Auf einigen Seiten entsprechen die Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund noch nicht vollständig den Anforderungen der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien (gemäß WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.4.3 – Kontrast (Minimum)). Wir arbeiten derzeit an der Anpassung der betreffenden Elemente.
- Video-Inhalte: Ein auf der Website eingebettetes Video ist derzeit nicht untertitelt. Damit ist es für Menschen mit Hörbeeinträchtigung nicht uneingeschränkt zugänglich. Eine barrierefreie Alternative (z. B. Untertitel oder Transkript) ist derzeit noch nicht verfügbar, wird jedoch zeitnah nachgereicht.
Wir sind bemüht, die bestehenden Barrieren schrittweise zu beseitigen und die Website kontinuierlich zu verbessern, um allen Nutzerinnen und Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.05.2025 erstellt und zuletzt von uns selbst überprüft/geändert am 28.05.2025.
Feedback und Kontaktangaben
Optimierungsvorschläge und Hinweise auf unbekannte Mängel in der barrierefreien Zugänglichkeit prüfen und beheben wir gern. Diese können über unser Kontaktformular gemeldet werden. Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können dort ebenfalls angefragt werden.
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Nutzer die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Zuständige Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html